1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“ genannt) regeln das umfassende Vertragsverhältnis zwischen der Fleksa GmbH (nachfolgend “Fleksa“ genannt) und ihren Kunden für alle Verträge, die über verschiedene Medien, einschließlich Papier, digitale Plattformen, unsere Website und App, abgeschlossen werden.
1.2 Die Leistungen von Fleksa sind speziell für geschäftliche Zwecke konzipiert und für die Nutzung durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bestimmt. Mit dem Abschluss eines Vertrages mit Fleksa bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft und erkennt an, dass die erbrachten Leistungen nicht für die Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bestimmt sind.
2.1 “Dienste“ bezieht sich auf die von Fleksa bereitgestellte Software as a Service (SaaS), die eine umfassende Palette von Funktionen umfasst, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
TSE-konformes Registrierkassensystem
QR-Bestell-&-Bezahl-System
Kundenspezifische App & Webshop
Proprietäres Bestellsystem
Proprietäres Reservierungssystem
Restaurant-Management-Portal
2.2 Der Begriff “Vertrag“ bezieht sich auf die vertragliche Vereinbarung zwischen Fleksa und dem Kunden, unabhängig davon, ob diese in schriftlicher Form, elektronisch oder über unsere Website oder mobile Anwendung abgeschlossen wurde.
3.1 Fleksa bietet dem Kunden eine internetbasierte Software zur Nutzung an, die gemeinhin als Software as a Service (SaaS) bezeichnet wird, wie im Vertrag angegeben.
3.2 Der Vertrag kann zusätzliche Dienstleistungen und Angebote von Fleksa beinhalten.
3.3 Fleksa hilft zwar bei der Erleichterung von Online-Bestellungen, Reservierungen und der Steigerung des Markenbewusstseins, übernimmt jedoch keine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder Resultate, die sich aus der Nutzung der Dienste ergeben.
4.1 Kunden, die sich für den flexiblen (Kommissions-)Plan entscheiden, der auf der Grundlage des Wertes jeder Bestellung oder der Anzahl der reservierten Plätze oder einer anderen anwendbaren Kennzahl abgerechnet wird, sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Fleksa-Produkte während der gesamten Betriebszeit ihres Restaurants aktiv und funktionsfähig bleiben. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, werden dem Kunden die Gebühren gemäß dem monatlichen Festpreisplan in Rechnung gestellt.
4.2 Wenn ein Kunde vorsätzlich gegen die Vertragsbedingungen verstößt oder die Dienste von Fleksa unterbricht, während er gleichzeitig alternative Dienstleister nutzt, um seinen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, ist er verpflichtet, Fleksa für den Wert der Kundenaufträge so zu entschädigen, als wären die Dienste von Fleksa erbracht worden.
4.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verwaltung seiner eigenen Buchhaltung und Rechnungsstellung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechnungsstellung, die Einhaltung von Steuergesetzen und die Führung von Finanzunterlagen. Fleksa übernimmt keine Verantwortung für die Buchhaltungs- und Abrechnungspflichten des Kunden.
4.4 Der Kunde erkennt an und verpflichtet sich, seine Anmeldedaten vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, seine Anmeldedaten regelmäßig zu aktualisieren und zu ändern, um die Sicherheit zu erhöhen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Fleksa zur Verfügung gestellten Informationen korrekt und aktuell sind, und er muss diese Informationen unverzüglich aktualisieren, wenn dies erforderlich ist.
4.5 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass eine zuverlässige Internetverbindung zur Nutzung der Dienste zur Verfügung steht und dass die erforderliche Hard- und Softwareumgebung, wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben, ordnungsgemäß funktioniert.
5.1 Fleksa gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich begrenztes Recht, auf die Dienste zuzugreifen und sie für seine eigenen Geschäftszwecke gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu nutzen.
5.2 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, die Dienste in voller Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften sowie allen spezifischen Nutzungsregeln zu nutzen, die möglicherweise in den Diensten mitgeteilt oder veröffentlicht werden.
6.1 Die im Vertrag genannte Vergütung und etwaige Nebenkosten sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der nach den gesetzlichen Bestimmungen anfallenden Steuern und Abgaben.
6.2 Die Gebührenstruktur für den flexiblen (Kommissions-)Plan wird in der Vereinbarung festgelegt und kann nach dem Ermessen von Fleksa geändert werden.
6.3 Invoices are to be settled within 10 days of receipt. In the event of late payment, Fleksa reserves the right to apply the statutory interest rate for late payments, as defined in § 288 BGB.
6.4 Die Zahlung kann über das automatische Zahlungssystem von Fleksa erfolgen, das die Gebühren direkt vom fälligen Guthaben des Kunden abzieht, oder per SEPA-Lastschrift, wie im Vertrag vereinbart.
7.1 Bei erheblichem Zahlungsrückstand behält sich Fleksa das Recht vor, die Dienste auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, die monatliche Gebühr während des Aussetzungszeitraums zu zahlen.
7.2 Bleibt der Kunde länger als zwei Monate mit der Zahlung in Verzug, kann Fleksa das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Fleksa behält sich auch das Recht vor, ein Inkassobüro mit der Eintreibung der ausstehenden Zahlung zu beauftragen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die anhaltende Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen negative Auswirkungen auf seine Kreditwürdigkeit haben kann.
8.1 Fleksa haftet unbeschränkt für unmittelbare Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
8.2 Fleksa haftet nicht für indirekte, beiläufig entstandene oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Einnahmen, Geschäftsmöglichkeiten oder Daten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
9.1 Fleksa garantiert eine Serververfügbarkeit von 98% im Jahresdurchschnitt. Diese Verfügbarkeit gilt auch für die von Fleksa angebotenen Dienste.
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, Fleksa von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten gegen Fleksa aufgrund der Nutzung der Dienste durch den Kunden erhoben werden.
11.1 Fleksa haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, die Fleksa die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen wesentlich erschweren, vorübergehend unmöglich machen oder eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung unmöglich machen.
12.1 Fleksa behält sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Die jeweils aktuellste Version der Bedingungen ersetzt alle vorherigen Versionen. Fleksa empfiehlt dem Kunden, die Bedingungen regelmäßig zu überprüfen, um über eventuelle Aktualisierungen informiert zu sein.
13.1 Diese Vereinbarung tritt am Tag des Inkrafttretens in Kraft und gilt zunächst für eine Laufzeit von 24 Monaten, sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung früher gekündigt wird. Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Laufzeit schriftlich mit, dass sie nicht verlängert wird.
14.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und ist entsprechend auszulegen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.
14.2 Die Parteien vereinbaren hiermit die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland, für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben.